75 Jahre Grundgesetz: Staatsziel Kultur jetzt!

Deutscher Kulturrat fordert, noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags jetzt zum 75-jährigen Jubiläum des Grundgesetzes, das Staatsziel Kultur im Grundgesetz zu verankern.

Die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestags hat bereits in ihrem Zwischenbericht im Jahr 2005 die Ergänzung des Grundgesetzes um das Staatsziel Kultur empfohlen. In ihrem Schlussbericht hat sie diese Empfehlung bekräftigt. Die Enquete-Kommission hat während ihrer Arbeit eine Anhörung durchgeführt, in der das Für und Wider des Staatsziels Kultur abgewogen wurde. Auf der Grundlage dieser Anhörung wurde sich einstimmig für das Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen.

Im Koalitionsvertrag der „Ampel-Regierung“ von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird sich ausdrücklich für diese die Ergänzung des Grundgesetzes ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat appelliert an die Abgeordneten im Deutschen Bundestag, das Staatsziel Kultur noch in dieser Wahlperiode im Grundgesetz zu verankern. Die Argumente wurden vielfach ausgetauscht und in verschiedenen Anhörungen ausgeleuchtet. Jetzt gilt es unter Beweis zu stellen, dass das Staatsziel Kultur von einer grundgesetzändernden Mehrheit im Deutschen Bundestag getragen wird.

Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz wäre eine Bekräftigung, dass sich die Bundesrepublik Deutschland als Rechts-, Sozial- und als Kulturstaat versteht.

Der Präsident des Deutschen Kulturrates, Prof. Christian Höppner, sagte: „Der 75. Geburtstag des Grundgesetzes ist Anlass zur Freude und Handlungsaufforderung zugleich. Dass die Empfehlung der Kulturenquete des Deutschen Bundestages von 2005, den Satz „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ in das Grundgesetz aufzunehmen, bis heute nicht realisiert wurde, ist sehr bedauerlich. Der Deutsche Kulturrat fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, noch in dieser Legislaturperiode das Staatsziel Kultur ins Grundgesetz aufzunehmen, denn Kultur ist ein übergeordnetes Staatsziel und die Grundlage unseres Zusammenlebens.“

kulturrat.de