OLG gibt Stage Entertainment weitgehend Recht

Die Stage Entertainment Deutschland-Zentrale mitten in der Hamburger Speicherstadt ~ Foto: Morris MacMatzen

OLG Hamburg verwirft Millionen-Anspruch des Autors Thomas Brussig und korrigiert erstinstanzliches Urteil

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG Hamburg) hat Stage Entertainment in einem Verfahren, das der Autor Thomas Brussig angestrengt hatte, am 2. Juli 2026 weitgehend Recht gegeben. Damit wurde ein früheres Urteil des Landgerichts Hamburg (LG Hamburg), in dem Brussig mehrere Millionen Euro als Nachvergütung für das Musical „Hinterm Horizont“ zugesprochen wurden, korrigiert und um über 85 % reduziert. Die Kosten des Rechtsstreits hat weitestgehend Thomas Brussig zu tragen.

Das OLG betonte, dass die von Brussig und dem Landgericht Hamburg zugrunde gelegte Berechnung zu einer „unangemessenen […] Belastung der Betreiber privatwirtschaftlich geführter Musicaltheater“ führt. Außerdem erfordere die Frage der angemessenen Vergütung in rechtlicher Hinsicht jeweils eine Einzelfallbetrachtung.

Stage Entertainment begrüßt die Klarstellung des Gerichts, dass die ungeprüfte Anwendung einer vermeintlich feststehenden Formel zur Vergütung, wie sie der Kläger vorgenommen hat, unangemessen ist, ebenso wie die Bestätigung, dass eine Vergütung jeweils von Einzelfall zu Einzelfall unter Einbeziehung individueller Faktoren beurteilt werden muss. Es geht also nicht um die Frage, ob kreative Arbeit eine angemessene Vergütung verdient, sondern darum, wie diese Vergütung im Kontext eines privat finanzierten kommerziellen Musicals auf der richtigen rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlage berechnet werden soll.

Stage Entertainment vertritt weiterhin den Standpunkt, dass Thomas Brussig im Einklang mit dem Gesetz fair und angemessen vergütet wurde. Der Autor hat die mit einem anderen Unternehmen vertraglich vereinbarte Summe vollständig erhalten. Stage ist daher der Überzeugung, dass dem Kläger in diesem Fall keinerlei Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung zusteht, und sondiert deshalb, ob eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof (BGH) beantragt wird.

(Quelle: Stage Entertainment)

stage-entertainment.de