Einigung zwischen Land und Stadt Kassel zur Interimsspielstätte des Staatstheaters steht

Staatstheater Kassel (© Bernd Hildebrandt auf Pixabay)

Zeitgemäßer Betrieb des Staatstheaters während Bauphase ist sicher

Das Land Hessen und die Stadt Kassel haben sich auf eine Finanzierungsvereinbarung zur Errichtung einer Interimsspielstätte für das Staatstheater Kassel geeinigt. Sie bildet die Grundlage für einen Mietvertrag des Staatstheaters mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GWG. Damit ist der Weg frei für die Errichtung einer Ersatzspielstätte in der Jägerkaserne. Ein Interim ist erforderlich, um den Spielbetrieb während der Sanierungsarbeiten am Großen Haus sicherstellen zu können.

Dabei trägt das Land Hessen sowohl bei der Errichtung der Ausweichspielstätte als auch bei Sanierung des Großes Hauses 80 Prozent der anfallenden Kosten. Laut Theatervertrag tragen Land und Stadt im Regelfall im Verhältnis 52:48. Zudem leistet das Land einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von sieben Millionen Euro.

„Wir zahlen deutlich mehr, als wir müssten. Mir ist es aber wichtig, dass das Land auch in schwierigen Haushaltszeiten zu seiner Verantwortung als Träger des Staatstheaters Kassel steht und sowohl im Großen Haus als auch beim Interim den Löwenanteil der Kosten übernimmt“, so Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels. „Damit stellen wir auch während der Bauphase einen zeitgemäßen Betrieb des Staatstheaters sicher. Es ist gut, dass die Stadt als Mitträger des Staatstheaters die Verantwortung für die Errichtung der Interimsspielstätte übernimmt.“

Neben dem Investitionskostenzuschuss in Höhe von sieben Millionen Euro hat sich das Land dazu verpflichtet, sich für mindestens 60 Monate sich mit 80 Prozent an den monatlichen Mietkosten von 200.000 Euro an den Interimsbau zu beteiligen.

[Quelle: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur]

staatstheater-kassel.de